Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) & Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle für Hinweisgebende der Favorit Dienstleistungen.

MELDESTELLE

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) möchten wir weiterhin und verstärkt auf die Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in unseren Lieferketten achten. Daher verpflichten wir uns zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach § 3 LkSG.
Sie können Hinweise telefonisch unter (+49 170-9015976), per E-Mail (meldestelle321@gmail.com) oder schriftlich bei (Meldestelle Favorit, Fraunhoferstraße 10, 51647 Gummersbach) abgeben.
Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  • der sonstigen, in der Meldung genannten Personen.

Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.

Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle für Hinweisgebende der Favorit Dienstleistungen.
Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hat die Favorit Dienstleistungen die „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Die Meldestelle steht Ihnen beispielsweise offen, wenn Sie bei Ihrer geschäftlichen Tätigkeit mit der Favorit Dienstleistungen in Kontakt stehen oder ein Mitarbeiter sind.
Sie können Hinweise telefonisch (+49 170-9015976), per E-Mail (meldestelle321@gmail.com) oder schriftlich (Meldestelle Hinweisgeberschutz, Fraunhoferstarße 10, 51647 Gummersbach) abgeben. Wünschen Sie ein persönliches Treffen, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail oder telefonisch mit.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und
  • der sonstigen, in der Meldung genannten Personen.

Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.